Heilpraktikerin für Ergotherapie

Direkter Zugang. Keine ärztliche Verordnung nötig

Die Behandlung durch eine/n Heilpraktiker/in für Ergotherapie ist eine Privatleistung

Als Heilpraktikerin für Ergotherapie stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite, um Sie auf Ihrem Weg zu ganzheitlicher Gesundheit zu begleiten. Eine Besonderheit meiner Praxis ist, dass Sie als Patient/in keine  ärztliche Verordnung benötigen. Sie dürfen direkt zu mir kommen und Ihre Gesundheitsthemen besprechen.

Bitte beachten Sie, dass meine Leistungen als Heilpraktikerin für Ergotherapie nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Kosten für die Behandlungen tragen Sie eigenständig. Selbstverständlich informiere ich Sie im Vorfeld über die entstehenden Kosten, um volle Transparenz und Planbarkeit zu gewährleisten.

Zusatzinformationen

Grundsätzlich sind die Behandlungen durch eine/n Heilpraktiker /in für Ergotherapie Selbstzahlerleistungen.

Allerdings haben private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen häufig Angebote und Tarife, über die eine Kostenübernahme / Erstattung oder Beteiligung abgerechnet werden kann.

Bitte sprechen Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherungsgesellschaft oder überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice, um bestimmte Voraussetzungen oder Einschränkungen festzustellen. So gewinnen Sie Klarheit, welche Leistungen abgedeckt sind.

Eine Kostenbeteiligung durch die Beihilfe ist ggf. möglich. Die Ausgaben sind u.U. steuerlich absetzbar

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